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Fahrerlaubnisklassen & deren Schlüsselzahlen

Fahrerlaubnisklasse A – Motorräder

AM: Kleinkrafträder bis maximal 50 ccm Hubraum, maximal 4 kW Nennleistung, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 45 km/h; dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH maximal 45 km/h, Leermasse bis max. 270 kg und 50 ccm bei Fremdzündern (Benziner) und 500 ccm bei Selbstzündern (Diesel), Nennleistung max. 4 kW; leichte vierrädrige Straßenquads, max. 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max. 6 kW, beides mit max. 2 Sitzplätzen, Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und max. Leermasse von 425 kg, 50 ccm bei Fremdzündern und 500 ccm bei Selbstzündern oder anderen Antriebsformen
Mindestalter: 16 Jahre; nur innerhalb Deutschlands: 15 Jahre
A: Motorräder über 50 ccm ohne Einschränkung der Leistung oder der Höchstgeschwindigkeit, auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg; 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW; 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 von mind. 2 Jahren

Fahrerlaubnisklasse B, B96 und BE

B: Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 t und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Einschluss: AM und L
Mindestalter: 18 Jahre, Ausnahme BF17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
B 78 "Automatikführerschein" - Ausbildung findet mit einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal statt
Praktische Fahrerlaubnisprüfung mit einem Automatikfahrzeug; es dürfen nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal geführt werden
B 197 "Automatikregelung" - Ausbildung findet mit einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal statt, es werden aber mind. 10 x 45min Übungsstunden und eine 15-minütige Testfahrt mit einem Schaltwagen in die Ausbildung involviert
Praktische Fahrerlaubnisprüfung findet mit einem Automatikfahrzeug statt, Schüler erhält nach erfolgreichem Abschluss der Schaltstunden eine "Schaltberechtigung"; es dürfen Fahrzeuge mit Automatik- und Schaltgetriebe im In- und Ausland geführt werden
B96 "Anhängerführerschein"(B Erweiterung) - Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B, Teilnahme an einer Fahrerschulung
BE: Fahrzeuge der Fahrzeugklasse B mit Anhängern über 750 kg bis maximal 3500 kg zulässige Gesamtmasse, die Kombination des Zufahrzeugs und des Anhängers darf 7000 kg nicht übersteigen
Voraussetzung: Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
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